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    AGB / Stornobedingungen Landhaus Ötztal: Rücktritt vom Beherbergungsvertrag 1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. 2. Bei Buchung schließt der Kunde mit dem Pächter (Beherberger) einen Beherbergungsvertrag. Bei Buchung ist eine Anzahlung von ca. 40% des Gesamtarrangementpreises zu leisten. 3. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Arrangement Preis von 40 % durch den Kunden zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. 4. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Auch wenn der Gast die bestellten Räume nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 70 % und in den letzten 10 Tagen vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangement Preis. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB). Achtung: Ihre Buchung ist verbindlich. Krankheit, Unfall, Wetter … und anderes sind kein Grund für eine Ausnahme obiger AGB oder zur Rückerstattung der Anzahlung bei nicht zeitgerechter Stornierung (siehe oben). Es wird ein Abschluss einer Reiserüktrittsversicherung empfohlen.